Gesetzgebung | Referentenentwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BMJ)
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am den Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie veröffentlicht.
Hintergrund: Überflüssige bürokratische Bestimmungen gibt es nicht nur in Gesetzen, sondern auch in Rechtsverordnungen. Diese werden von der Bundesregierung auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen erlassen. Das BMJ hat deshalb einen Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie erarbeitet und an die Länder und Verbände übermittelt. Mit der Verordnung soll ein weiterer Baustein des sog Meseberger Bürokratieabbau-Programms umgesetzt werden.
Hierzu führt das BMJ u.a. weiter aus:
Die Verordnung umfasst insgesamt 25 Vorschläge, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf 22,6 Millionen Euro beläuft. Das BMJ ist für die Verordnung koordinierend federführend zuständig. Die Beiträge kommen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Digitales und Verkehr und Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:
Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
Der größte Anteil mit rund 14,1 Mio. Euro pro Jahr entfällt auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung. Eine Entlastung von rund 6 Mio. Euro pro Jahr für die Wirtschaft trägt die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023 bei: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht soll die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht werden.
Der Referentenentwurf wurde am an die Länder und Verbände versendet. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMJ veröffentlicht (mit Synopse).
Quelle: BMJ, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
VAAAJ-67551