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Verfahrensrechtliches Vorgehen gegen Verlustfeststellungsbescheide
Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
Der BFH konstatierte mit Urteil v. - IX R 7/22 (NWB TAAAJ-64789), dass ein Rechtsbehelf gegen einen Verlustfeststellungsbescheid dann unzulässig ist, wenn in Höhe des geltend gemachten Verlustes vollständig ein Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG begehrt wird. In diesem Fall fehlt es an einer Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO. Vielmehr ist der Rechtsbehelf gegen den Festsetzungsbescheid des Rücktragsjahres einzulegen.
Folgen für die Beratungspraxis
Für die Beratungspraxis folgt hieraus, dass stets genau zu prüfen ist, gegen welchen Bescheid der Rechtsbehelf zu richten ist. Anderenfalls läuft der Steuerpflichtige Gefahr, dass er seine verfahrensrechtlich gegebenen Rechte nicht voll ausschöpft und infolgedessen eine für ihn nachteilige Festsetzung bzw. Feststellung gegen sich gelten lassen muss.
Hierbei sind im Wesentlichen zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im Einkommensteuerbescheid zutreffend ermittelt wurde:
Ist ein Verlustrücktrag nicht möglich bzw. erfolgt kein Verlustrücktrag auf Antrag des Steuerpflichtigen, ist der Rechtsbehelf gegen den Verlustfeststellungsbescheid...