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BFH Urteil v. - X R 160/94 BStBl 1997 II S. 32

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 12 Nr. 2

Die Ausschlagung einer Erbschaft zugunsten eines in der nachfolgenden Generation erbberechtigten Abkömmlings unter Vorbehalt von wiederkehrenden Leistungen ist dem ,,typischen'' Fall einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen gleichzustellen

Leitsatz

Schlagen sowohl der Erbe als auch ein nach ihm zum Alleinerben berufener Abkömmling jeweils die Erbschaft aus, um existenzsicherndes Vermögen den Enkeln bzw. Kindern zukommen zu lassen, und verpflichten sich letztere, dem zuerst berufenen Erben lebenslängliche Versorgungsleistungen zu zahlen, können diese Leistungen als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 32
BFH/NV 1996 S. 326 Nr. 11
WAAAA-95822

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BFH, Urteil v. 17.04.1996 - X R 160/94

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