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IDW | Prüfung der Angaben nach Art. 8 EU-TaxonomieVO
Kürzlich hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) einen weiteren Podcast aus der Reihe „Fit für die Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Darin wird erläutert, welcher Rahmenvorgaben für die Prüfung von Angaben nach Art. 8 der EU-TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852) gelten und welche Herausforderungen eine inhaltliche Prüfung dieser Angaben mit sich bringt.
Die Angaben nach Art. 8 EU-TaxonomieVO sind Teil der nichtfinanziellen Informationen wie sie im HGB kodifiziert sind. Dafür besteht keine materielle Prüfungspflicht durch WP-Praxen. Zu prüfen ist derzeit im Rahmen der Abschlussprüfung nur, ob diese Angaben auch vorgelegt worden sind. Vielfach werden diese Informationen jedoch bereits freiwillig inhaltlich geprüft, Studien zufolge bei rund 75 % der in der „DAX-Familie“ der Deutsche Börse AG, Fra...