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Einkommensteuer | Gesonderte Aufzeichnung von Bewirtungsaufwendungen
Bewirtungsaufwendungen, die anlässlich von Verkaufsveranstaltungen anfallen, sind nach § 4 Abs. 7 EStG nicht abziehbar, wenn sie nicht gesondert aufgezeichnet werden, sondern als allgemeine Betriebsausgaben gebucht werden. Dies gilt auch dann, wenn neben Geschäftsfreunden Arbeitnehmer an den Veranstaltungen teilgenommen haben.
Die Klägerin war eine GmbH und verkaufte neu hergestellte Immobilien. Sie lud in den Jahren 2013 und 2014 ihre Kunden zu sogenannten Kick-Off-Veranstaltungen ein, bei denen Speisen und Getränke an Stehtischen verzehrt werden konnten. [i]Kundenveranstaltungen mit Beteiligung eigener ArbeitnehmerAuch Arbeitnehmer nahmen an den Veranstaltungen teil. Außerdem führte die Klägerin im Jahr 2015 eine Betriebsveranstaltung durch, an der ebenfalls Kunden (ca. 3/4 der Teilnehmer) und Arbeitnehmer (ca. 1/4 der Teilnehmer) teilnahmen. Die Veranstaltu...