Die Steuervergünstigung nach § 58 Abs. 3 EStG kommt auch beim Wechsel von einer nebenberuflich zu einer hauptberuflich ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit in Betracht
Leitsatz
1. Die Steuerbegünstigung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 DB-StÄndG DDR ist auch beim Wechsel von einer bisher nebenberuflich zu einer hauptberuflich ausgeübten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zu gewähren (Anschluß an das , BFHE 178, 189, BStBl II 1995, 833).
2. Die Aufnahme einer Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift bedeutet den unmittelbaren Beginn des Tätigwerdens, bloße Vorbereitungshandlungen genügen nicht (Anschluß an das Senatsurteil vom XI R 39/94, BFHE 176, 406, BStBl II 1995, 320; , BFHE 178, 25, BStBl II 1995, 710; IV R 89/94, BFH/NV 1996, 24, m. w. N.).
3. Über die Gewährung der Steuerbegünstigung nach § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 DB-StÄndG DDR kann auch im Verfahren die Steuerfestsetzung betreffend entschieden werden (Ergänzung des , BFHE 177, 122, BStBl II 1995, 463).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 293 BFH/NV 1997 S. 161 Nr. -1 DAAAA-95811
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