Antrag; Fiktion; Kapitalerträge; Nachweis; Tarif
Rechtsfrage
Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i.d.F. vom in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen oder stellt die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung dar und ersetzt damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale?
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 32d Abs 2 Nr 3 S 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.05.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
YAAAJ-67323