Kinderbetreuungskosten sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen
Leitsatz
Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile sind nicht um die zumutbare Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 und 3
EStG zu kürzen. Es sind keine Gründe ersichtlich, die es rechtfertigen würden, von den im Urteil vom III R 184/90 (BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814) aufgestellten Grundsätzen wieder abzurücken. Insbesondere ist dem Verbot der Besserstellung Alleinerziehender im Vergleich zu Ehepaaren mit Kindern (bereits) durch die pauschalierende und typisierende Höchstbetragsregelung in § 33c Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG hinreichend Rechnung getragen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 27 BFH/NV 1996 S. 137 Nr. 6 YAAAA-95804
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