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IWB Nr. 10 vom Seite 393

Folgen der verspäteten Umsetzung der ATAD

Julian Stark

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 401Der Gesetzgeber kam durch das ATAD-Umsetzungsgesetz v.  seiner Verpflichtung nach, die RL (EU) 2016/1164 (Anti-Steuervermeidungsrichtlinie - ATAD) in nationales Recht umzusetzen. Der Richtliniengeber verpflichtete die Mitgliedstaaten zur Anwendung ab 2019. In Deutschland gilt die neue Rechtslage erst für Wirtschaftsjahre ab 2022. In der Besteuerungspraxis sind viele Fälle der Hinzurechnungsbesteuerung bzw. deren Feststellungsbescheide i. S. des § 18 AStG für die Jahre 2019–2022 noch offen, z. B. bei gültigem Vorbehalt der Nachprüfung. Die verspätete Umsetzung der ATAD kann hier Folgen haben.

I. Folgen verspäteter Richtlinienumsetzung

[i]Liegen die drei Voraussetzungen vor, kann ein Anspruch direkt auf die EU-Vorschrift gestützt werdenIm Steuerrecht ist es mittlerweile gängige Praxis, dass sich Rechtsanwender unmittelbar auf EU-Richtlinienbestimmungen berufen. Dies ist durch EuGH-Rechtsprechung gestützt, sofern eine verspätete Richtlinienumsetzung vorliegt und die EU-Vorschriften hinreichend bestimmt und unbedingt sind sowie dem Einzelnen Rechte verleihen.

II. Vorteile der ATAD-Bestimmungen

Stellt man die Bestimmungen der ATAD denen der §§ 712 AStG a. F. gegenüber wird ersichtlich, dass die Richtlinienbestimmungen in einigen Punkten günstiger sind als die nationalen Be...

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