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USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 12

Risiken bei der Abwicklung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Identitätsprüfung für Gewährung der Steuerbefreiung

Dr. Christian Sterzinger

Die Abwicklung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist sowohl für den Veräußerer als auch den Erwerber mit erheblichen umsatzsteuerlichen Risiken verbunden. Bei der Gewährung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen hat die Prüfung der Identität des Erwerbers eine zentrale Bedeutung. Dieser muss seit dem gegenüber dem liefernden Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer- Identifikationsnummer verwenden.

I. Ausgangssituation

Seit dem sind die Registrierung des Abnehmers für Mehrwertsteuerzwecke (vgl. § 6a Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a und b UStG), die aktive Verwendung einer im Lieferzeitpunkt gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Abnehmer (vgl. § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) sowie die richtige und vollständige Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (vgl. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) materielle Tatbestandsvoraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Erwerber im Zeitpunkt der an ihn bewirkten Lieferung eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen muss. Außerdem hängt nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung ausdrücklich davon ab, dass der Abnehmer der innergemeins...

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