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BPatG Urteil v. - 3 Ni 23/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des aufgrund der Anmeldung vom 5. Juni 2002 unter Inanspruchnahme der Priorität der DE 10127283 vom 5. Juni 2001 auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents 1 857 122 (Streitpatent) mit der Bezeichnung „Stabilisierte mRNA mit erhöhtem G/C-Gehalt, kodierend für ein virales Antigen“.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:191223U3Ni23.22EP.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-67222

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 19.12.2023 - 3 Ni 23/22 (EP)

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