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NWB Nr. 21 vom Seite 1442

Auswirkungen des Verbots von Zwangsarbeitsprodukten auf Lieferketten

Prof. Dr. Ralf Jahn

Das EU-Parlament hat am die Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt (EU-Zwangsarbeitsprodukteverordnung) beschlossen. Der Text muss nun noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Länder müssen sodann innerhalb von drei Jahren mit der Anwendung der Verordnung beginnen.

Zwangsarbeit als weltweites Problem

[i]Knapp 28 Mio. Menschen sind von Zwangsarbeit betroffenZwangsarbeit bei der Herstellung von Produkten ist ein weltweites Problem. Ihre Bekämpfung macht gemeinsame internationale Regelungen erforderlich. Zwangsarbeit kommt vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern in einer Vielzahl von Sektoren wie Textilien, Bergbau, Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor vor. Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zufolge sind weltweit rund 27,6 Mio. Menschen von Zwangsarbeit betroffen, darunter 3,3 Mio. Kinder. Um Zwangsarbeit bei der Produktherstellung zukünftig einzudämmen, hat die EU-Kommission bereits 2022 den Entwurf einer Verordnung auf den Weg gebracht, mit der ein strukturierter rechtlicher Rahmen für das Verbot von Zwangsarbeit bei der Herstellung von...

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