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Handelsregister: Persönliche Einträge erlaubt
Geschäftsführer von Unternehmen müssen die Veröffentlichung persönlicher Daten im Handelsregister akzeptieren, auch wenn sie sich dadurch gefährdet sehen. Ein Anspruch auf Löschung von Geburtsdatum und Wohnort ergebe sich weder aus der DSGVO noch auf Basis anderer rechtlicher Grundlagen. Das hat der BGH entschieden.