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NWB BB 6/2024 S. 161

Identitätsdiebstahl: Schnelles Handeln erforderlich

Immer öfter werden Unternehmer und Privatpersonen Opfer eines Identitätsdiebstahls. Mögliche Folge: Es gehen Rechnungen für nicht bestellte Waren ein und das Konto wird mit Buchungen belastet, die man nicht zuordnen kann. Betroffene müssen nicht nur Anzeige bei der Polizei erstatten und Passwörter möglichst aller Accounts ändern. Auch die Bank muss informiert und ggf. Konten gesperrt werden. Unberechtigte Rechnungen sollten durch das Institut zurückgebucht werden. Erhält man unberechtigte Mahnungen, muss diesen widersprochen werden. Was viele nicht wissen: Auch Schufa und Co. sollten informiert werden, weil diese ansonsten wegen vermeintlich nicht gezahlter Rechnungen die Bonität herabstuft. Ausführliche Informationen erhalten Sie u. a. unter https://go.nwb.de/xm06r und...

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