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Corona-Hilfen: Schlussabrechnung bis Ende September 2024 möglich
Während der Corona-Pandemie wurden zahlreichen Unternehmen und Selbständigen Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen zur Bewältigung der Krise gezahlt. Die Bewilligung der Hilfen erfolgte auf Basis prognostizierter Umsätze und Kosten. Für die finale Festsetzung der Förderhöhen müssen Schlussabrechnungen für alle Corona-Finanzhilfen eingereicht werden. Nach mehrfacher Verlängerung der Einreichungsfrist der Schlussabrechnungen wurde diese nochmals bis verlängert, bisher galt der als Schlusstermin. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/j3snq.
Checklisten zur Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1, NWB HAAAI-62722, Paket 2, NWB WAAAJ-18436