Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten und ist mindestens eine der Betriebsstätten eine mehrgemeindliche Betriebsstätte, so ist eine zweistufige Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags vorzunehmen:
[i]Hauptzerlegung auf der 1. StufeAuf der 1. Stufe ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die verschiedenen Betriebsstätten aufzuteilen; dies ist die sogenannte Hauptzerlegung nach § 28 GewStG, die sich nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG richtet.
[i]Unterzerlegung auf der 2. StufeAuf der 2. Stufe erfolgt die Unterzerlegung nach § 30 GewStG, soweit eine oder mehrere Betriebsstätten mehrgemeindlich sind (siehe Hinweis unten). Die Unterzerlegung nach § 30 GewStG richtet sich nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Gemeindelasten, die durch die Existenz der Betriebsstätte entstehen. Die Gemeindelas...