NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 123

Wechsel der Gewinnermittlungsart (Bilanzierung zu EÜR und EÜR zu Bilanzierung) – Checklisten

Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Gewinnermittlungsarten kann zwingend notwendig oder aus steuerlichen oder anderen Gründen vorteilhaft sein.

Damit alle Geschäftsvorfälle insgesamt nur einmal bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, müssen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Hinzurechnungen und Abrechnungen erfolgen.

Der Saldo aus Hinzu- und Abrechnungen ergibt den sogenannten Übergangsgewinn, der versteuert werden muss.

Der durch die Auswirkungen der Korrekturposten entstandene Gewinn ist laufender Gewinn, der auf Antrag auf das Jahr des Wechsels und ein oder zwei Folgejahre verteilt werden kann.

Daher sind Korrekturen für alle Geschäftsvorfälle zu prüfen, die bei den Gewinnermittlungsarten unterschiedlich behandelt werden.

Diese Checklisten unterstützen Sie optimal dabei, den Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR oder andersherum korrekt abzubilden.

Einen Ausschnitt aus der Arbeitshilfe Wechsel EÜR zur Bilanzierung finden Sie unten auf der Seite, die beiden Arbeitshilfen selbst (Wechsel von Bilanzierung zu EÜR und Wechsel von EÜR zu Bilanzierung) in der Datenbank unter NWB QAAAE-68813 und NWB GAAAE-68812.

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Fundstelle(n):
NWB Sanieren 5/2024 Seite 123
BAAAJ-67092