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IDW S 1 – Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (IDW)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage März 2024 liegt der Basiszinssatz bei 2,500 %:
Bewertungsperiode: März 2024
Referenzzeitraum: –
Basiszinssatz exakt: 2,3920204 %
Basiszinssatz gerundet: 2,500 % (Für Februar 2024 lag er bei 2,500 %).
Hinweis: