Zur Frage des Gegenstands einer (Teil-)Betriebsverpachtung i. S. des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, wenn auch ein Gesellschafter der Besitzgesellschaft Wirtschaftsgüter an die Betriebs-GmbH verpachtet
Leitsatz
1. Bei der Frage, ob ein Vermieter oder Verpächter einen (Teil-)Betrieb i. S. des § 8 Nr 7 Satz 2 GewStG vermietet oder verpachtet hat, sind nur die zivilrechtlich von ihm überlassenen Wirtschaftsgüter einzubeziehen.
2. Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft unmittelbar an die Betriebs-GmbH verpachtet, bleiben bei der Frage nach dem Vorliegen einer Betriebsverpachtung durch die Personengesellschaft i. S. von § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG selbst dann außer Betracht, wenn sie steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen gehören.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 226 BFH/NV 1997 S. 58 Nr. -1 QAAAA-95782
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.