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Neue Regelungen zu konzerninternen Finanzierungen in § 1 AStG
Das Wachstumschancengesetz sieht u. a. Änderungen im Außensteuergesetz vor, welche die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei konzerninternen Finanzierungsbeziehungen betreffen. Die neu eingefügten besonderen Verrechnungspreisregeln für konzerninterne Finanzierungsbeziehungen finden sich in den ergänzten Absätzen 3d und 3e zum § 1 AStG. Während § 1 Abs. 3d AStG eine Korrekturvorschrift für den Abzug von Aufwendungen aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung darstellt, zielt § 1 Abs. 3e AStG auf Vermittlungen oder Weiterleitungen von Finanzmitteln innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe. Die Neufassung des § 1 AStG soll ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen und dürfte auch Relevanz für bereits zuvor geschlossene Finanzierungsvereinbarungen haben, soweit diese nach wie vor bestehen.
I. Überblick über § 1 Abs. 3d AStG
[i]Verschärfung der Anforderungen an unternehmensinterne FinanzierungenBei § 1 Abs. 3d AStG handelt es sich um eine neue Interpretation des Fremdvergleichsgrundsatzes für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen bei multinationalen Unternehmensgruppen. Den Hauptanwendungsfall dürften dabei konzernintern vergebene Darlehen darstellen. Die Regelung besagt, dass eine Einkommensminderung bei deutschen Steuerpflichtigen aufgrund von Aufwendungen im Rahmen einer...