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Kurzfassung zum Beitrag von Philippsen/Mielke, StuB 10/2024 S. 369

Handelsrechtliche Auswirkungen des Einwegkunststofffondsgesetzes

Dr. Katharina Philippsen und Nathalie Mielke

Die EU will Hersteller von Einwegkunststoffprodukten verstärkt in die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte nehmen. Der deutsche Gesetzgeber hat die diesbezüglichen Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie durch das Einwegkunststofffondsgesetz umgesetzt. Der Beitrag stellt die handelsrechtlichen Konsequenzen des Gesetzes dar.

Einordnung

Filter aufgerauchter Zigaretten, Tüten, Folienverpackungen, Feuchttücher, To-Go-Getränkebecher und -Lebensmittelbehälter – all diese Einwegkunststoffprodukte landen leider nicht immer in öffentlichen Mülleimern, sondern werden häufig achtlos weggeworfen und sammeln sich dann an Straßenrändern oder in der Natur. Jahrelange Zählungen des an europäischen Stränden angespülten Mülls haben ergeben, dass über 80 % der gefundenen Abfälle aus Kunststoffen bestehen – ca. 50 % davon sind Einwegkunststoffe. Die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung dieses Mülls mussten bislang von der Allgemeinheit getragen werden.

Dem will die EU einen Riegel vorschieben und die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten verstärkt in die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte nehmen. Durch Art. 8 der Richtlinie (EU) 20...

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