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BFH Urteil v. - VI R 23/95 BStBl 1997 II S. 219

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG § 7 Abs. 4

Vorlagebeschluß des Großen Senats zur AfA-Befugnis für das häusliche Arbeitszimmer des Arbeitnehmer-Ehegatten, wenn das Haus Alleineigentum des anderen Ehegatten ist, das Arbeitszimmer aber gemeinsam genutzt wird

Leitsatz

Dem Großen Senat werden gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:

1. Ist bei Ehegatten für die AfA-Befugnis davon auszugehen, daß die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Anschaffungs-/Herstellungskosten als von dem Nichteigentümer-Ehegatten insoweit getragen bzw. mitgetragen gelten, als er das Arbeitszimmer für seine beruflichen Zwecke unentgeltlich nutzt bzw. mitbenutzt?

2. Falls die Rechtsfrage zu 1. verneint wird: Kann der das häusliche Arbeitszimmer unentgeltlich (mit)nutzende Nichteigentümer-Ehegatte den dem Eigentümer-Ehegatten für die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers durch den Nichteigentümer-Ehegatten erwachsenden Aufwand für AfA als sog. Drittaufwand absetzen?

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 219
PAAAA-95778

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 25.11.1996 - VI R 23/95

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