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Einkommensteuer | Mithilfe einer Pool-Finanzierung angeschaffte Investmentanteile; Abzug von Zinsaufwendungen bei nur mittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
(1) Bei der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens nach § 3 InvStG 2004 können Werbungskosten oder Betriebsausgaben des Anteilsinhabers nicht berücksichtigt werden. (2) Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. 1 EStG nicht ausreichender nur mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht, wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen. (3) Für die steuerrechtliche Einordnung von Finanzierungskosten kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung des aufgenommenen Darlehens an (Bezug: § 3 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Doppelbuchst. gg, § 15 Abs. 1 Satz 3 InvStG 2004; § 3c EStG).
(1) Das klagende Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt alle banküblichen Geschäfte sowie die örtliche Ve...BGBl 2003 I S. 2676