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Einkommensteuer | Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Kind
(1) Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch dann, wenn es nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist (Abgrenzung zum , NWB JAAAE-67437, BStBl 2014 II S. 1014). (2) Die Entscheidung, ob eine erhebliche Mitursächlichkeit vorliegt, hat das FG im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen, die vom BFH nur eingeschränkt überprüfbar ist. (3) Indizien für eine fortwirkende erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt können sich aus dem Straf- bzw. Sicherungsverfahren ergeben. Zu berücksichtigen sein kann namentlich, dass eine seelische Erkrankung des Kindes, welche zugleich die vor dem 25. Leben...