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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 29 | Gewerbesteuer: BFH muss spannende Fragen zur Steuerfreiheit für berufsbildende Einrichtungen klären

Zur Gewerbesteuerfreiheit für berufsbildende Einrichtungen gem. § 3 Nr. 13 GewStG muss der Bundesfinanzhof spannende Fragen klären: 1. Ist diese auch dann zu gewähren, wenn die Schüler nicht Vertragspartner des Steuerpflichtigen sind? 2. Muss die sachliche und rechtliche Organisation der berufsbildenden Einrichtung der eines klassischen Schulbetriebs entsprechen? 3. Erfasst die Steuerbefreiung auch die Veräußerung einer privaten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung?

Wir bleiben noch bei der Gewerbesteuer. Zu der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG sind gleich zwei spannende Verfahren beim Bundesfinanzhof neu anhängig.

Von der Gewerbesteuer befreit sind nach dieser Vorschrift private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, soweit diese Leistungen erbringen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Dies gilt zum einen für Ersatzschulen, die staatlich genehmigt oder nach dem jeweiligen Landesrecht erlaubt sind. Und zum anderen für sonstige private Schulen und Einrichtungen, die ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereiten – oder auf eine Prüfung vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.

Bei dem ersten der beiden Verfahre...

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