Zur Abgrenzung zwischen Personenbeförderung und Schiffsvermietung bei einer Reederei, die aufgrund eines Vertrages mit einem Reiseunternehmen Reisen auf dem Rhein unternimmt; Unterkunft und Verpflegung als Nebenleistungen zur Personenbeförderung
Leitsatz
Eine Reederei, die aufgrund eines Vertrages mit einem Reiseunternehmen mit ihrem Schiff nach Zeit und Strecke festgelegte Reisen auf dem Rhein unternimmt und dabei den Gästen Unterkunft und Verpflegung gewährt, führt Umsätze durch Personenbeförderung und nicht durch Schiffsvermietung aus. Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung sind Nebenleistungen zur Personenbeförderung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 164 BFH/NV 1997 S. 98 Nr. -1 JAAAA-95754
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.