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BFH Urteil v. - V R 129/93 BStBl 1997 II S. 164

Gesetze: UStG 1980 § 3a Abs. 2 Nr. 2

Zur Abgrenzung zwischen Personenbeförderung und Schiffsvermietung bei einer Reederei, die aufgrund eines Vertrages mit einem Reiseunternehmen Reisen auf dem Rhein unternimmt; Unterkunft und Verpflegung als Nebenleistungen zur Personenbeförderung

Leitsatz

Eine Reederei, die aufgrund eines Vertrages mit einem Reiseunternehmen mit ihrem Schiff nach Zeit und Strecke festgelegte Reisen auf dem Rhein unternimmt und dabei den Gästen Unterkunft und Verpflegung gewährt, führt Umsätze durch Personenbeförderung und nicht durch Schiffsvermietung aus. Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung sind Nebenleistungen zur Personenbeförderung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 164
BFH/NV 1997 S. 98 Nr. -1
JAAAA-95754

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 19.09.1996 - V R 129/93

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