IWB Nr. 9 vom Seite 1

Sollzinsen und Habenzinsen

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Der Preis wird „heiß“Hören Sie es? Die „Schuldenuhr“ tickt. Nachdem die Jahre des billigen Geldes seit 2022 vorbei sind, haben Kredite und Schulden wieder einen Preis. Italien steht mit 135 % seiner jährlichen Wirtschaftsleistung in der Kreide. Es gab 2023 fast 8 % seiner Staatseinnahmen nur für Zinsen aus (Deutschland 1,7 %). Frankreich hatte seit 1974 keinen ausgeglichenen Haushalt mehr. Doch inzwischen haben sich rund 3.100 Mrd. Euro Schulden angehäuft („Schnapszahl“, es sind 111 % des BIP).

[i]EU-Stabilitätspakt wird „investitionsfreundlicher“ und „flexibler“In der EU lag die durchschnittliche Staatsverschuldung Ende 2023 bei 88,6 % des BIP.  13 der 27 Mitgliedstaaten rissen zuletzt das Maastricht-Kriterium von 60 % für den öffentlichen Schuldenstand – auch Deutschland (63,6 %). Nur waren die Regeln bis Ende 2023 ausgesetzt. Da ist es nicht nur eine Randnotiz, dass sich die Organe der EU Ende April auf eine „Reform ihrer Schuldenregeln geeinigt“ haben. Um die „Investitionsfähigkeit der Regierungen zu schützen“ kann die EU-Kommission nicht mehr so schnell ein Defizitverfahren gegen einen übermäßig verschuldeten Mitgliedstaat einleiten, wenn er wesentliche Investitionen tätigt. Die neuen Vorgaben bieten mehr Spielräume. Allerdings gilt die Konvergenzvorgabe, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 % der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf, „grundsätzlich“ unverändert.

Die Konsolidierung der Staatsfinanzen erscheint höchst unsicher. Dabei kann man es drehen und wenden wie man will: Hohe Staatsschulden schränken die Handlungsfähigkeit der Fiskalpolitik wieder stärker ein. So zahlt Österreich noch 2,5 % für den Schuldendienst, doch muss es in den kommenden fünf Jahren rund die Hälfte seiner Staatsschulden refinanzieren. Das wird teuer.

[i]Höhere Zinsen schlagen auf Anlagen sehr unterschiedlich durch – steuerliche Folgen variierenDas die Zinswende (oder ein Auf und Ab der Zinsen) für zinstragende Finanzanlagen erhebliche Auswirkungen haben kann, zeigt auch der zweite Teil des Aufsatzes von Ebner ab . Naturgemäß schlägt die Änderung von Marktzinsen auf steuerliche Belastungen sehr unterschiedlich durch – es gibt durchaus Profiteure. Auch wurde der Meinungsstreit zu Teilwertabschreibungen bei sog. ewigen Anleihen durch ein zugunsten der Klägerin entschieden, was der Autor nachzeichnet.

[i]Begünstigte Rechtsträger im Ausland erhalten die Kapitalertragsteuer erstattetErfreulich für betroffene Steuerpflichtige im Ausland ist der neue Rückerstattungsanspruch des § 32 Abs. 6 KStG. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde ausländischen gemeinnützigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen in allen noch offenen Fällen einen Rückerstattungsanspruch auf in Deutschland entrichtete Kapitalertragsteuer gewährt. Die Vorgeschichte und die neue Rechtslage erläutert von Brocke ab . Auch hier spielen Zinsen eine Rolle. Der Autor plädiert dafür, dass berechtigt beantragte Rückerstattungsbeträge nach europarechtlichen Grundsätzen verzinst werden müssen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 9 / 2024 Seite 1
EAAAJ-66777