Geschäftsführerhaftung für Abzugssteuern nach §
50a EStG: Verjährung des Haftungsanspruchs – Ablaufhemmung bei
Festsetzung der Haftungsschuld gegenüber der
Vergütungsgläubigerin
Leitsatz
Der Geschäftsführer einer für die Einbehaltung und Abführung der Abzugssteuern beschränkt steuerpflichtiger Künstler haftenden
GmbH haftet seinerseits nach § 69 AO für die Haftungsschuld der GmbH.
Ab dem Zeitpunkt der Festsetzung der Haftungsschuld gegenüber der GmbH als Vergütungsgläubigerin wird der Ablauf der Festsetzungsfrist
für den Haftungsbescheid gegenüber dem Geschäftsführer in sinngemäßer Anwendung des § 171 Abs. 10 AO für zwei Jahre gehemmt.
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Fundstelle(n): RAAAJ-66764
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 10.03.2022 - 9 K 299/21 H
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