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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 299/21 H

Gesetze: AO § 34 Abs. 1; AO § 69; AO § 169 Abs. 2 Satz 2; AO § 171 Abs. 10; AO § 191 Abs. 3 Satz 4; AO § 378; EStG § 50 a Abs. 5; EStDV § 73 e; EStDV § 73 g

Geschäftsführerhaftung für Abzugssteuern nach § 50a EStG: Verjährung des Haftungsanspruchs – Ablaufhemmung bei Festsetzung der Haftungsschuld gegenüber der Vergütungsgläubigerin

Leitsatz

  1. Der Geschäftsführer einer für die Einbehaltung und Abführung der Abzugssteuern beschränkt steuerpflichtiger Künstler haftenden GmbH haftet seinerseits nach § 69 AO für die Haftungsschuld der GmbH.

  2. Ab dem Zeitpunkt der Festsetzung der Haftungsschuld gegenüber der GmbH als Vergütungsgläubigerin wird der Ablauf der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid gegenüber dem Geschäftsführer in sinngemäßer Anwendung des § 171 Abs. 10 AO für zwei Jahre gehemmt.

Fundstelle(n):
RAAAJ-66764

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 10.03.2022 - 9 K 299/21 H

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