Rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns –
Sperrfristverletzung durch unentgeltlichen Rechtsnachfolger –
Fiktionswirkung des § 22 Abs. 6 UmwStG – Rechtsnachfolger als
Besteuerungssubjekt
Leitsatz
Subjekt der der rückwirkenden Einbringungsgewinn im Falle der Übertragung sperrfristbehafteter Anteile durch den unentgeltlichen
Rechtsnachfolger ist aufgrund der Fiktion des § 22 Abs. 6 UmwStG nicht der originär Einbringende, sondern der Rechtsnachfolger
(entgegen BStBl I 2011, 1314, Rz 22.41).
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 45 DStR-Aktuell 2024 S. 12 Nr. 45 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2024 S. 821 HAAAJ-66763
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 07.03.2024 - 8 K 2849/17 E
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