Änderung eines Verlustfeststellungsbescheids nach Ablauf der
Feststellungsfrist – Auswirkung auf Einkommensteuerfestsetzung –
Pflichtwidrige Unterlassung einer Änderung
Leitsatz
Ein Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags kann nicht deshalb aufgrund seiner Auswirkung auf eine
noch nicht festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzung nach Ablauf der Feststellungsfrist nach Maßgabe des § 181 Abs.
5 AO geändert werden, weil das FA eine Änderung dieses Bescheids vor Ablauf der Feststellungsfrist pflichtwidrig unterlassen
hatte.
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