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Anwendung des sog. Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften
Mit hat der BFH zur Anwendung des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs gem. § 19 Abs. 1 GewStDV a. F. auf eine gemischt tätige Konzernfinanzierungsgesellschaft Stellung genommen (, NWB ZAAAJ-61057). Für die Inanspruchnahme kommt es allein darauf an, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften gem. § 19 Abs. 2 GewStDV überwiegen. Eine zusätzliche Beurteilung mit Anknüpfung an die erzielten Erträge erfolgt hingegen nicht. Im Beitrag werden nach einer Einleitung zunächst die für das gewerbesteuerliche Bankenprivileg relevanten rechtlichen Grundlagen dargestellt und sodann das BFH-Urteil zusammengefasst und analysiert.
Einordnung
Kreditinstitute sind nach § 1 Abs. 1 KWG Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Sie werden i. d. R. von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder – im Falle von öffentlichen Kreditinstituten – von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben. Kreditinstitute unterliegen mit ihrem Gewerbebetrieb und öffentliche Kreditinstitute ...