Abschlussprüfung nach ISA (DE)
1. Aufl. 2024
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4 ISA (DE) im Regelungsbereich „Risikobeurteilungen und Reaktion auf beurteilte Risiken“ (ISA 300 – 499)
4.1 ISA (DE) 300: Planung einer Abschlussprüfung
4.1.1 Überblick und visuelle Übersicht über die Inhalte des ISA (DE) 300
Zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Risikobeurteilungen und Reaktion auf beurteilte Risiken“ (ISA 300 – 499) zählt u. a. der ISA (DE) 300 „Planung einer Abschlussprüfung“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 300 „Planning an Audit of Financial Statements“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .
ISA (DE) 300 behandelt die Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer für die bzw. bei der Planung einer Abschlussprüfung – grundsätzlich für den Fall der Folgeprüfung – und bezweckt, Abschlussprüfungen so zu planen, dass sie wirksam durchgeführt werden. Dazu formuliert ISA (DE) 300 u. a. Anforderungen an die Einbindung von Mitgliedern des Prüfungsteams mit Schlüsselfunktionen, vorbereitende Maßnahmen, Planungsaktivitäten (Prüfungsstrategie, Prüfungsprogramm, Änderungen der Planung im Prüfungsverlauf sowie Anleitung, Überwachung u...