Kooperative, zeitnahe und grenzüberschreitende Außenprüfung
1. Aufl. 2024
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VI. Der Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO)
1. Ein neues Instrument der Betriebsprüfung
Durch das Instrument des Teilabschlussbescheids (§ 180 Abs. 1a AO) können von der Außenprüfung ermittelte Sachverhalte einer Bestandskraft zugeführt werden, bevor die Außenprüfung im Ganzen abgeschlossen ist. Es handelt sich um ein völlig neues Instrument, dessen Möglichkeiten und Reichweite nur vorsichtig abgeschätzt werden können.
Der Teilabschlussbescheid ist seiner Art nach ein verfahrensrechtlich selbständiger gesonderter Feststellungsbescheid mit Bindungswirkung (§ 182 AO) für nachfolgende Einkommensteuer-, Feststellungs- und Messbescheide; anders als bei allen anderen gesetzlich vorgeschriebenen Feststellungen steht der Erlass des Teilabschlussbescheids im Ermessen der Finanzbehörde. Dementsprechend gibt es auch keine Verpflichtung des Steuerpflichtigen, hierfür eine Steuererklärung abzugeben; § 181 Abs. 1 Satz 3 AO ist insofern klarstellender Natur.S. 132
Der Teilabschlussbescheid kann insbesondere eingesetzt werden, um für einen bestimmten, wirtschaftlich besonders bedeutsamen Sachverhalt – etwa die Umwandlung eines Rechtsträgers oder das Ergebnis einer grenzüberschreitenden Prüfung – möglichst schnell Rechtskraft entstehen zu lassen. Ein Te...