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BFH | Folgen des Übergangs von der Zusammen- zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens
Die Kläger waren ein Ehepaar; sie wählten im Streitjahr 2016 zunächst die Zusammenveranlagung. Einer der Kläger bezog im Streitjahr Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in Frankreich, welcher dort der Besteuerung unterlag. Das Finanzamt unterwarf die gesamten Einkünfte der Kläger der deutschen Besteuerung und rechnete die gezahlte französische Steuer entsprechend an. Hiergegen wandten sich die Kläger mittels erfolglosen Einspruchs und anschließend mittels Klage vor dem FG Köln. Während des Klageverfahrens beantragten die Kläger die Einzelveranlagung gem. § 26 Abs. 2 EStG. Die Einzelveranlagungsbescheide wurden antragsgemäß erlassen. Anschließend bestand Streit zwischen den Parteien, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache durch den Erlass der Einzelveranlagungsbescheide erledigt habe....