Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Steuer stellt keine Masseverbindlichkeit dar
Erfüllt die Zwangsversteigerung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Grundstücks den Tatbestand des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S 1 Nr 1 des Einkommensteuergesetzes und ist, wenn dies zu bejahen ist, die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit in Sinne des § 55 Abs. 1 der Insolvenzordnung, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().