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Arbeitshilfe Mai 2024

Energiesteuerentlastung für den Betrieb von aus einem Verbrennungsmotor und einer Wirbelstrombremse bestehenden Motorenprüfständen

Energiesteuerentlastung für Motorenprüfstände:

Handelt es sich bei Strom, der innerhalb einer Wirbelstrombremse erzeugt und zur Erzeugung eines elektrischen Magnetfeldes innerhalb der Wirbelstrombremse verwendet wird, um Strom der Position 2716 und somit um einen Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StromStG beziehungsweise Art. 2 Abs. 2 EGRL 96/2003?

Kann für diese Motorenprüfstände damit eine Energiesteuerentlastung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 und § 49 Abs. 3 EnergieStG gewährt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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