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Rechtsnatur eines (Darlehns-) Gesellschafterkontos bei zulässigen Überentnahmen
Handelt es sich bei einem durch gesellschaftsrechtlich zulässige Überentnahmen aktivisch gewordenen Gesellschafterkonto entgegen der bilanziellen Behandlung nicht um Eigenkapital, sondern um ein Darlehenskonto? Führt daher die entschädigungslose Übertragung des Mitunternehmeranteils auf eine Familienstiftung zu einem Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().