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Nachgezählt
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pixel_dreams – stock.adobe.comGeschäftslage
des BFH 2023: Die traditionelle Pressekonferenz des BFH fand diesmal in einem
Hybrid-Format statt. Im abgelaufenen Jahr löste die Entscheidung des IX. Senats
zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags das größte mediale Interesse
aus. In einem Ausblick auf die im Jahr 2024 zur Entscheidung anstehenden
Revisionen von besonderer Bedeutung wurden u. a. Verfahren erwähnt, die sich
erstmalig mit der „neuen“ Grundsteuer beschäftigen.
Die Geschäftslage des BFH hat sich im vergangenen Jahr nicht wesentlich verändert. Die elf Senate haben im Berichtsjahr 2023 insgesamt 1.994 Verfahren erledigt, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 7 % entspricht. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 1.816. Dadurch hat sich der Bestand an unerledigten Verfahren um rund 180 Fälle verringert.
Hervorzuheben ist die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen. Sie lag in den Revisionsverfahren, in denen die eigentlichen Sachfragen des Steuerrechts entschieden werden, bei 44 % (nach 45 % im Jahr 2022). Bei den Nichtzulassungsbeschwerden war ein leichter Anstieg der Erfolgsquote von 14 % i...