Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers an arbeitsfreien Tagen
Nach der bis einschließlich 2020 geltenden Rechtslage konnten die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht abgesetzt werden, wenn dem Arbeitnehmer ein betriebliches Büro zur Verfügung stand. Für die Absetzbarkeit genügte es nicht, dass der Arbeitnehmer das häusliche Arbeitszimmer an Altersfreizeittagen im Rahmen der Altersfreizeit oder an anderen arbeitsfreien Tagen für berufliche Zwecke nutzte.
Der Kläger war in den Streitjahren 2017 bis 2019 als IT-Koordinator angestellt, verfügte über ein betriebliches Büro und konnte dies auch jederzeit betreten, da er einen Schlüssel für das Betriebsgebäude hatte. Seit seinem 57. Geburtstag hatte er einen Anspruch auf Altersfreizeit und brauchte an jedem 3. Dienstag nicht zu arbeiten. Er machte geltend, dass er in sein...