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MFA Nr. 5 vom Seite 22

Gesundheitskompetenz: Geregelte und ungeregelte Berufe

Susanne Kowalski

Im Gesundheitswesen werden geregelte und ungeregelte Berufe unterschieden. Während Ärztinnen und Ärzte in die Rubrik „geregelt“ fallen, ist der Beruf der Medizinischen Fachangestellten dem Bereich „ungeregelt“ zuzuordnen, obwohl es sich um einen staatlich anerkannten Beruf handelt. Warum das so ist, erläutert dieser Beitrag.

Aus der Praxis

Jule Peters arbeitet als Altenpflegerin in einem Seniorenheim. Ihr Beruf ist ein Gesundheitsberuf und gehört zu den „geregelten Berufen“. Jan ist Augenoptiker und übt damit einen Beruf im Gesundheitshandwerk aus. Augenoptiker fallen unter den Begriff „ungeregelte Berufe“, ebenso wie Medizinische Fachangestellte. „Das verstehe ich nicht, schließlich habe ich als MFA einen staatlich anerkannten Beruf“, wundert sich Christin. Jan erklärt, dass der Grund darin zu suchen sei, wer für die Gesetzgebung rund um die Berufe zuständig ist. So gilt beispielsweise für Pflegefachleute das Pflegeberufegesetz (PflBG) oder für Notfallsanitäter das Notfallsanitätergesetz (NotSanG). Die duale Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten fällt unter das Berufsbildungsgesetz und ist in einer weiteren Verordnung konkretisiert. „Ziemlich kompliziert“, meint Jule.

Die Begriffe Gesundheits- u...