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ZFA Nr. 5 vom Seite 1

Editorial

Christina Meinke | Redaktion | c.meinke@kiehl.de

Schön, dass Sie da sind!

Jede Umverpackung eines Medikaments muss einen Beipackzettel bzw. die Packungsbeilage enthalten. Der Beipackzettel ist für medizinische Laien gedacht und liefert wichtige Informationen zum Wirkstoff, dem Indikationsgebiet und zu möglichen Risiken oder Nebenwirkungen. Der Aufbau wird durch das Arzneimittelgesetz geregelt und ist immer gleich. Welche Informationen der „Waschzettel“ enthalten muss, können Sie auf S. 8 nachlesen.

Viele Azubis stehen gerade kurz vor der Abschlussprüfung. Zusätzlich zu dem Lernstress fragen sich viele von ihnen, wie es nach der Prüfung weitergehen soll. Leider wechseln zahlreiche Zahnmedizinische Fachangestellte nach der Ausbildung den Beruf, weil ihnen die Perspektiven fehlen. Dabei gibt es zahlreiche Fort- und Weiterbildungen, mit denen man sich für sein Wunschgebiet qualifizieren kann (S. 21). Ich wünsche allen Prüfungskandidatinnen und -kandidaten viel Erfolg bei den Prüfungen – bleiben Sie dabei und finden Sie Ihren Weg!

Herzliche Grüße, Ihre