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Steuerrecht | Verwendung von Registrierkassen ohne vollständigen Manipulationsschutz
Der BFH hat eine grundlegende Entscheidung zur Vollschätzung bei Verwendung älterer Registrierkassen, die keinen vollständigen Manipulationsschutz bieten, im Rahmen der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG getroffen.
[i]Objektive Manipulierbarkeit ist formeller FehlerNach dem BFH stellt die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems zwar einen schwerwiegenden formellen Mangel i. S. von § 145 Abs. 2 AO dar, da keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist. Allerdings berechtigt dieser Mangel nicht zu einer Vollschätzung, wenn es sich um einen Kassentyp handelt, der weit verbreitet war und eine tatsächliche Manipulation unwahrscheinlich ist. Dies gilt erst recht, wenn der Steuerpflichtige zusätzlich („in überobligatorischer Weise“) sonstige Aufzeichnungen geführt hat, die erkennen lassen, dass die Einnahmen vollständig erfasst wur...