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Das neue Qualifizierungsgeld im Interesse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1348Das Qualifizierungsgeld (§§ 82a–c SGB III) ist eine zum eingeführte Maßnahme, die sich an Arbeitnehmer richtet, die Gefahr laufen, durch den Strukturwandel ihren Arbeitsplatz zu verlieren, durch eine Weiterbildung aber die Möglichkeit haben, langfristig in ihrem aktuellen Unternehmen beschäftigt zu bleiben. Hierbei greift das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.
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Betriebliche Voraussetzungen für die Leistungsgewährung
[i]Strukturwandelbedingter QualifizierungsbedarfGrundvoraussetzung ist der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (gem. § 82a Abs. 2 SGB III 20 % der Arbeitnehmer bei mindestens 250 Mitarbeitern, bei weniger als 250 Mitarbeitern 10 % der Arbeitnehmer). Der Bedarf muss in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Bei Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs zum Bedarf ausreichend.
Anforderungen an den Bildungsträger und an die Maßnahme
[i]Weiterbildung in mehr als 120 StundenDer Bildungsträger muss für die Förderung zertifiziert sein. Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden. Diese mü...