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Die E-Rechnung kommt
Mit dem Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Die Neufassung des § 14 UStG sieht demnach im Kern vor, dass für im Inland steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich spätestens ab dem elektronische Rechnungen verwendet werden müssen, u. a. auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.
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Neufassung des § 14 UStG
[i]CEN-Norm 16931Grundlage der E-Rechnung bildet nach dem neugefassten § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG die europäische CEN-Norm 16931, die ein semantisches Datenmodell umfasst, welches die Kernelemente der E-Rechnung definiert. Die E-Rechnung des neuen Formats ist nicht gleichzusetzen mit den schon bislang üblichen elektronischen Formaten, wie etwa der PDF-Rechnung, die mittels E-Mail versendet wird. Vielmehr zeichnet sich die E-Rechnung dadurch aus, dass der strukturierte Datensatz in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und damit eine elektronische Verarbeitung auf Seiten des Rechnungsempfängers ermöglicht wird. [i]SoftwarelösungenWenngleich schon existierende Lösungen die neuen gesetzlichen Vorgaben erfü...