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BFH Urteil v. - IX R 46/94 BStBl 1996 II S. 652

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 21 Abs. 2 Satz 1 1. AlternativeEStG § 52 Abs. 21 Satz 2

Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten, unter die sog. große Übergangsregelung fallenden Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Auch nach der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG können Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie in einem hinreichend eindeutigen Zusammenhang mit der im Rahmen einer anschließend fortgeführten Nutzungswertbesteuerung in bezug auf diese Wohnung anzusetzenden Rohmiete stehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 652
BFH/NV 1997 S. 20 Nr. -1
ZAAAA-95698

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BFH, Urteil v. 13.08.1996 - IX R 46/94

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