Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsetzung der CSRD ins HGB aus Sicht der bereits 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen
Überblick zum Referentenentwurf des CSRD-UmsG
Mit dem Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rats vom zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) liegt nun ein Vorschlag des deutschen Gesetzgebers vor, auf den besonders die bereits ab dem laufenden Geschäftsjahr 2024 verpflichteten Unternehmen dringend gewartet haben. Verpflichtet sind die Unternehmen, die bereits nach §§ 289b bzw. 315b HGB eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben haben, d. h. insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. von § 264d HGB sowie bestimmte Banken und Versicherungen, die schon aktuell vor große Umsetzungsherausforderungen gestellt werden. Wie erwartet erfolgt eine 1:1-Umsetzung in das HGB, die aufgrund der vielen Übergangs- und Detailregelungen in der CSRD durchaus komplex ausfällt. Im Folgenden werden zentrale Aspekte der Umsetzung dargestellt und aus der Perspektive der schon 2024 verpflichteten Unternehmen die dabei bestehenden besonderen Herausforderungen herausgearbeitet und diskutiert. Dabei konzentrieren sich die Ausführungen auf die Einzelunte...