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BFH Urteil v. - I R 82/95 BStBl 1996 II S. 608

Gesetze: AO 1977 §§ 169, 170 Abs. 2 Nr. 1EStG § 50 d

Keine Hauptsacheerledigung eines Klageverfahrens wegen Freistellungsbescheinigung nach § 50 d Abs. 3 EStG durch Ablauf der regulären Festsetzungsfrist für den Erlaß von Steuernachforderungs- oder Haftungsbescheiden

Leitsatz

Ein Klageverfahren in Sachen Freistellungsbescheinigung gemäß § 50 d Abs. 3 EStG ist nicht allein deswegen in der Hauptsache erledigt, weil die reguläre Festsetzungsfrist für den Erlaß von Steuernachforderungs- oder Haftungsbescheiden abgelaufen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 608
BFH/NV 1996 S. 291 Nr. 10
OAAAA-95680

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BFH, Urteil v. 17.04.1996 - I R 82/95

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