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Steuerrecht | Gewerbesteuerlicher Fehlbetrag bei Begründung einer GmbH & atypisch Still
Über die Frage, ob ein gewerbesteuerlicher Fehlbetrag einer GmbH im Fall der Begründung einer GmbH & atypisch Still auf die GmbH & atypisch Still übergeht, muss im Verfahren gegen den Gewerbesteuermessbescheid, der den ersten Erhebungszeitraum der GmbH & atypisch Still betrifft und in dem der Übergang des Fehlbetrags erfolgen soll, entschieden werden.
[i]Aus der GmbH wurde ab 2010 eine GmbH & atypisch StillDie Klägerin war eine GmbH, an der F und G beteiligt waren. Zum wurde für die Klägerin ein vortragsfähiger Gewerbeverlust in Höhe von 494.675 € festgestellt. Ab dem beteiligten sich F und G als atypisch stille Gesellschafter an der Klägerin. Das Finanzamt stellte für die GmbH & atypisch Still, die für 2010 einen Verlust von 13.266 € erwirtschaftete, zum einen vortragsfähigen Gewerbeverlust in Höhe von 1...