Entscheidung über Steuerabzugsbetrag gem. § 58 Abs. 3 EStG im Steuerfestsetzungsverfahren oder durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO?
Leitsatz
Der Senat beabsichtigt, über die Berücksichtigung des Steuerabzugsbetrages gemäß § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 DB-StÄndG DDR für das Streitjahr 1991 im Verfahren die Einkommensteuerfestsetzung betreffend mit zu entscheiden.
Er fragt an, ob der VI. Senat an seiner im Urteil vom VI R 81/94 (BFHE 177, 122, BStBl II 1995, 463) vertretenen Rechtsauffassung festhält, daß über den Steuerabzugsbetrag durch Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 AO 1977 zu entscheiden ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 604 BFH/NV 1996 S. 317 Nr. 11 HAAAA-95678
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