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Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO und Unionsrecht
Bei summarischer Prüfung bestehen für Verzinsungszeiträume bis zum keine ernstlichen Zweifel an der Vereinbarkeit von §§ 233a, 238 Abs. 1 AO mit dem Unionsrecht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei einer zeitlichen Verlagerung des Vorsteuerabzugs und der sich hieraus ergebenden zweifachen Anwendung von § 233a AO in Bezug auf mehrere Besteuerungszeiträume, die einerseits zum Entstehen von Erstattungs- und anderseits zum Entstehen von Nachzahlungszinsen führt, die Erstattungs- die Nachzahlungszinsen erheblich übersteigen (Bezug: § 69 FGO; § 233a, § 238 Abs. 1 AO; Art. 273 MwStSystRL).
(1) Die Antragstellerin hatte die Berücksichtigung eines vom FA erst im Jahr 2014 berücksichtigten Vorsteuerabzugs in einem früheren Jahr (2008) eingeklagt. In der Folge wurden u. a. für die Umsatzsteuererstattung 200...